Auf den Artikel „Kollateralschäden beim Straßenausbau in Goddert“ reagierten der Ortsbürgermeister und die Verbandsgemeinde Selters ziemlich aufgeregt.
Auf Bitte des Ortsbürgermeister erschien in der Zeitung
„unsere Verbandsgemeinde 2/2022“ eine umfangreiche „Stellungnahme“
der Verbandsgemeinde.
Mit Datum vom 22.01.2022 schrieb die BI deshalb diesen Brief an den
VG-Bürgermeister.
Kollateralschäden in diesem Sinne gibt es aber auch
beim Straßenausbau in Goddert:
Sei es, als beim Ausbau der Brunnenstraße im Jahr 2020 das Mauerwerk eines Hauses beschädigt wurde.
Oder seien es die von vielen Anliegern nicht vorhergesehenen Kosten für den Anschluss an den neuen Abwasserkanal zusätzlich zu den WKB.
Für viele Hauseigentümer war es ein Schock, dass sie für die Verlegung von meist nur wenigen Metern Abwasseranschlussrohren schon mit einigen Tausend Euro „dabei waren“.Beim Ausbau der Karl-Albert-Straße sind es für einzelne Hauseigentümer mehr als 10.000 Euro, die für den Anschluss an den neuen Abwasserkanal zu zahlen sein werden.
Das kommt sozusagen zu den Wiederkehrenden Beiträgen „oben drauf“.Auch der erzwungene Rückschnitt oder Kahlschlag von Bäumen und Hecken fällt kostenmäßig auf die Hausbesitzer zurück.
Andere Kollateralschäden fallen auf die Gemeindekasse zurück.
Aktuell kam es bei der Verlegung eines Starkstromkabels für die Energieversorgung Mittelrhein (EVM) zu einer Beschädigung von zwei Bäumen an der Selterser Straße. Die sollen jetzt auf Kosten der Gemeinde gefällt werden .Die zwei Birken haben jeweils einen Stammumfang von ca. 150 bzw. 180 cm, sie sind geschätzt 15 bis 20 Meter hoch und haben ein Alter von ca. 60 bis 70 Jahren. Sie stehen im Abstand von ca. 1 Meter von der Selterser Str. auf Gemeindegrund.
Am Donnerstag, den 16.12.2021, gab Ortsbürgermeister Aller in einer Gemeinderatssitzung unter Punkt „Verschiedenes“ dem Rat zur Kenntnis, dass es bei der Verlegung einer Starkstromleitung leider zu einer Beschädigung der Wurzeln der beiden Bäume gekommen sei.
Die Standsicherheit sei nicht mehr gewährleistet.
Er bat den Gemeinderat, ihn zu ermächtigen, bei zwei örtlichen Firmen ein Angebot für die Abholzung der beiden Bäume einzuholen, um sodann im Einvernehmen mit den Beigeordneten den entsprechenden Auftrag zu vergeben.
Die Gemeinde müsse hier nach seiner Einschätzung mit Kosten von ca. 1.000 Euro rechnen.
Auf Nachfrage eines Gemeinderatsmitglieds, wer denn für die Beschädigung der Bäume die Verantwortung trage und ob die Standsicherheit nicht von einem Experten zu prüfen sei und wer denn der Baufirma die Weisung erteilt habe, die Ausschachtung für das Kabel in derart unmittelbarer Nähe der Bäume vorzunehmen, gab es keine Antwort.
Auch die Nachfrage, ob es für den Fall, dass die Bäume tatsächlich so schwer beschädigt sind, dass sie geschlagen werden müssen, der Gemeinde evtl. auch ein Regressanspruch gegen den für die Beschädigung der Bäume Verantwortlichen zusteht blieb unbeantwortet.
Vielmehr wurde darauf verwiesen, dass die beiden Bäume ja sowieso spätestens beim Ausbau der Selterser Straße gefällt werden müssten.
Welche Ironie!Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag des Ortsbürgermeisters zur Einholung der Angebote mehrheitlich zu.
Wie passt die mutwillige Zerstörung von gesunden Bäumen eigentlich zum groß angelegten Spendenaufruf der Stadt Selters mit dem Baumpflanzaktionen finanziert werden?
Quelle YouTube:
Mein Selters - Mein Wald - Mein Beitrag
Wiederbewaldung in Selters
Natürlich gibt es Anwohner, die schon seit längerem wegen der Beseitigung des Herbstlaubs und der Blütenstände die Fällung der Bäume gefordert haben.
Aber es gibt genauso viele Anwohner, die sich seit Jahren an den zwei stattlichen Bäumen erfreuen und die den ökologischen Nutzen der Bäume vor dem Hintergrund des Klimawandels erkannt haben.
Ein weiterer Kollateralschaden ist entlang des Godderter Wäldchens auf dem Weg nach Selters zu besichtigen.
Dort wird seit Beginn der aktuellen Baustelle der Straßenaushub gelagert.
Das sieht nicht nur schlimm aus und macht aus dem Weg zeitweise eine kaum noch passierbare Schlammwüste, sondern es kommt auch hier zu weiteren Umweltzerstörungen und zu langfristigen Beschädigungen des Waldes und zur Verdichtung der betroffenen Flächen.
Kollateralschaden? Das ist doch nur Natur! Da haben wir doch genug von!
Wollen wir Godderter uns diese Einstellung tatsächlich noch länger erlauben oder sollte besser auch bei uns Natur geschützt und für kommende Generationen erhalten werden?
In diesem Sinne: Kommen Sie gut und ohne Kollateralschäden ins neue Jahr und bleiben Sie gesund!
Ihre Bürgerinitiative für sozialverträgliche WKB in Goddert.
Sicher gibt es weiterhin unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Finanzierung des öffentlichen Straßenausbaus - sei es durch Einmalbeiträge oder durch WKB -überhaupt noch zeitgemäß ist.
Grundsätzlich hält die BI das System der WKB langfristig für vernünftiger als das der Einmalbeiträge, bietet es doch im Prinzip die Möglichkeit, den kommunalen Straßenausbau voranzubringen, ohne hierbei die Beitrag zahlenden Bürgerinnen und Bürger finanziell zu überfordern.
Allein die Art der Umsetzung des WKB bei uns in Goddert bleibt fragwürdig!
Ist es solidarisch und gerecht, wenn ein Teil der Bürger den Sanierungsstau im Dorf in kürzester Zeit komplett bezahlen soll und der andere Teil der Bürger möglicherweise nichts oder im Verhältnis nur sehr wenig?
Oder dürfen die Beitragspflichtigen inzwischen darauf hoffen, dass die Mehrheit des Gemeinderates mittlerweile verstanden hat, dass man nicht die einen verschonen und den anderen alles aufbürden kann?
Das System des WKB kann nur solidarisch funktionieren, wenn der Straßenausbau langfristig angelegt wird und wenn möglichst viele Grundstückseigentümer daran beteiligt werden, um die Last für den Einzelnen möglichst gering zu halten.
So kann gemeinschaftlich bei vertretbaren Beiträgen der vorhandene Sanierungsstau beseitigt werden.
Der „Straßenausbau in Goddert geht gut voran“, so kommentiert Markus Müller in der Westerwälder Zeitung die Infoveranstaltung der Gemeinde am 28.09.2021.
Ja, der Straßenausbau geht wirklich gut voran, wenn man einmal davon absieht, dass die Beschlüsse für die Karl Albert und die Waldstraße beide rechtswidrig zustande gekommen sind, eine wirklich erstaunliche Leistung.
Wäre dies ein Scherz, so könnte man ihn einfach beiseite wischen, ist es aber leider nicht.
Zur Infoveranstaltung am 28.9.21 im Dorfgemeinschaftshaus bleibt zu sagen, dass es hierzu keinen Beschluss des Gemeinderates gab und auch sehr kurzfristig eingeladen wurde. Es fanden sich vergleichsweise relativ wenige BürgerInnen ein.
Die Veranstaltung war, trotz eines großen Podiums, vor allem kurz.
Zunächst wurden von Herrn Hachenberg von der Firma Planeo vornehmlich technische Details und Ausschreibungsmodalitäten aus der Vergangenheit erläutert.
Frau Stahl von der Verbandsgemeinde stellte den aktuellen Stand der Abrechnungen und die zu erwartenden Beiträge für dieses und das kommende Jahr dar.
Die Präsentation litt leider darunter, dass die per Beamer präsentierten Zahlen kaum lesbar waren. Zumindest bemühte sich Frau Stahl einen Ausblick auf die nächste Beitragsrechnung zu geben:
Für den Fall, dass Karl Albert und Waldstraße noch 2021 fertig gestellt werden, rechnet sie mit einem WKB von ca. 1,66 € pro m² beitragspflichtiger Fläche.
Werden die Straßen erst im Jahr 2022 fertig, wird für 2021 ein Beitrag von ca. 1,10 € pro m² fällig. Die Differenz wird dann ins Beitragsjahr 2022 übertragen.
Die nächste Beitragsrechnung, wird lt. Frau Stahl voraussichtlich im April/Mai 2022 zugestellt.
Bürgermeister Aller wagte einen Ausblick in die Zukunft und kündigte den Ausbau der Selterser Straße im Anschluss an die K.-Albert und Waldstraße an.
Wann dies sein wird und ob es sich dabei um einen Komplett- oder Teilausbau handeln soll, wurde nicht näher erläutert. Immerhin ließ er verlauten, dass für das Jahr 2022 keine neue Straßenausbaumaßnahme geplant sei.
Eine Auskunft darüber, welchen maximalen Beitrag man den Zahlungspflichtigen, in welchem Zeitrahmen, künftig zumuten will, gab er leider nicht.
Er kündigte außerdem an, dass in den nächsten Tagen sogenannte Ablöseverträge an die BesitzerInnen von Gründstücken, die noch ersterschlossen werden müssen, geschickt werden. Wie diese Verträge ausgestaltet sind wurde nicht öffentlich bekannt gegeben, insbesondere nicht, welche Verschonungsfrist hieraus resultieren soll.
Möglicherweise wächst bei unserem Rat aber auch die Erkenntnis, dass man einen WKB in dieser Größenordnung nicht jährlich seinen Bürgern zumuten kann.
An dieser Stelle hier nochmals der Link zur Übersicht WKB Andernorts.
Wir erinnern daran, dass die WKB-Beiträge in anderen Gemeinden zumeist in einem Bereich von 20-40 Cent p. A. liegen, bzw. innerhalb von 5 Jahren nicht mehr als 1 bis 2 Euro pro Quadratmeter beitragspflichtiger Fläche abgerechnet wurden.
Sehr bedauert hat die BI, dass Herr Helmut Dommermuth, der extra als externer Berater der Kanzlei Caspers und Mock von der Ortsgemeinde und der VG Selters eingeladen wurde, keine Gelegenheit hatte, nochmals die Vorzüge des WKB und dessen Funktionsweise zu erklären.
Da es auf der Homepage der VG Selters bislang immer noch kein Informationsportal zum WKB gibt, erlauben wir uns, Sie auf die Homepage der VG Puderbach zu verlinken.
Hier hat Herr Dommermuth ausführlich den Sinn und Zweck des Wiederkehrenden Beitrags beschrieben, so steht dort bspw. geschrieben, dass „…die vielfach als unzumutbar empfundene hohe Belastung durch Einmalbeiträge (im 4 bis 5stelligen Bereich) jetzt auf viele Schultern verteilt wird, indem sich alle …solidarisch an den Kosten des Straßenausbaus beteiligen.“
„Die evtl. Sorge, dass nun jedes Jahr viele Straßen ausgebaut… werden …ist sicherlich unbegründet.“ (Quelle HP VG Puderbach)
Besonders lesenswert ist auch seine Erläuterung zur Verschonungssatzung der VG Puderbach, gehen Sie hierzu einfach auf den Unterpunkt. „Die wichtigsten Fragen rund um „WKB“:
Hier wird u.a. die Frage gestellt:
Müssen auch Wiederkehrende Beiträge gezahlt werden, wenn bereits vor wenigen Jahren Erschließungs- oder Ausbaubeiträge gezahlt wurden?
Die Ortsgemeinde hat die Möglichkeit, Grundstücke, die in den letzten Jahren zu Erschließungsbeiträgen, Ausbaubeiträgen oder Ausgleichsbeiträgen nach BauGB (Sanierungsgebiet) herangezogen wurden, von der Entrichtung wiederkehrender Ausbaubeiträge zu verschonen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Höchstdauer der Verschonung beträgt 20 Jahre.
Die jeweilige Ortsgemeinde kann dazu eine Satzung zur Verschonung von Abrechnungsgebieten gemäß § 14 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Bei-trägen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde erlassen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Grundstücke, die bereits einmalige Beiträge gezahlt haben, bis max. 20 Jahre zu verschonen.
Favorisiert wird aktuell eine Übergangsregelung nach folgendem Umfang der einmaligen Belastung:
EUR 0,01 bis 1,00/m² gewichtete Grundstücksfläche - 1 Jahr
EUR 1,01 bis 2,00/m² gewichtete Grundstücksfläche - 2 Jahre
EUR 2,01 bis 3,00/m² gewichtete Grundstücksfläche - 3 Jahre
….
EUR 10,01 bis 11,00/m² gewichtete Grundstücksfläche - 11 Jahre
…
EUR 14,01 bis 15,00/m² gewichtete Grundstücksfläche - 15 Jahre
Mehr als EUR 19,01m² gewichtete Grundstücksfläche - 20 Jahre
Wir schließen hieraus, dass die für Goddert beschlossene Verschonungssatzung zumindest fragwürdig ist. Dort wurde ein pauschaler Verschonungszeitraum von 20 Jahren, unabhängig von der Höhe der tatsächlich gezahlten Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge, festgelegt.
(Für „Wiesenstr.“ und „Auf dem Steineberg“ wurden im Jahr 2006 14,00, bzw. 17,00 EUR pro m² gewichteter Grundstücksfläche abgerechnet).
Aus Sicht der BI standen bei der Gemeinderatssitzung am 17.5.2021 zwei besonders interessante Punkte auf der Tagesordnung:
Top 8 - Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag zur Durchführung eines Bürgerentscheids und
TOP 10 – Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe Ausbau Karl-Albert-Str. / Waldstr.
Die Fraktion von Bündnis 90/Grüne hatte unter TOP 8 einen Antrag zur Durchführung eines sogenannten Ratsbürgerbegehrens eingebracht. Der Gemeinderat sollte beschließen, zu der Frage:
„Sind sie dafür, dass der vom Gemeinderat beschlossene Ausbau von Karl-Albert-Str. und Waldstr. frühestens im Jahr 2022 und der danach angekündigte Ausbau weiterer Straßen frühestens im Jahr 2026 begonnen werden soll?“
einen Bürgerentscheid durchzuführen.
Der Rat konnte eine ablehnende Entscheidung nun nicht mehr mit einem Formfehler der BI begründen. Jedoch ließen die Ausführungen der Verbandsgemeinde zu diesem Antrag und der abschließende vorformulierte Beschlussvorschlag:
„Der Antrag auf ein Bürgerbegehren…wird zurückgewiesen“,
nicht darauf hoffen, dass die VG und die Mehrheit unserer Gemeindevertreter ein Interesse daran hat, den Willen ihrer Bürger zu erfragen.
Beschlußvorlage
Der Bürgerentscheid wurde, wie wohl nicht anders zu erwarten, bei einem Stimmenverhältnis von 6 zu 3 abgelehnt.
Allerdings gab es rund um diesen Tagesordnungspunkt einige interessante Informationen, die wir der Öffentlichkeit nicht vorenthalten wollen:
Die Ratsmitglieder Karsten Arendt und Judith Lösch nahmen ausführlich Stellung zu dem Antrag. Hierbei informierten sie u. a. den Rat und die Öffentlichkeit über ihre Beschwerde bei der Kommunalaufsicht des Westerwaldkreises und legten die sachlichen und rechtlichen Hintergründe für ihre Eingabe vom 17.11.2020 dar.
Stellungnahme Karsten Arendt
Stellungnahme Judith Lösch
Die Prüfung durch die Kommunalaufsicht hat u. a. ergeben, dass die Beschlüsse zum Ausbau von Karl-Albert-Str. und Waldstr. vom 25.08.2020 rechtswidrig zustande gekommen sind! §22GemO
An den Beschlüssen waren Ratsmitglieder beteiligt, die wegen Sonderinteressen (Grundstückseigentum bzw. Verwandtschaftsverhältnis zum Grundstückseigentümer in der Karl-Albert bzw. Waldstr.) nicht an der Abstimmung hätten teilnehmen dürfen. Da das Prüfverfahren durch die Kommunalaufsicht jedoch mehr als drei Monate beansprucht hat, ist mittlerweile eine „Heilung“ der Beschlüsse erfolgt.
Den Ausführungen zur Beschlussvorlage zum TOP 8 konnten wir entnehmen, dass Orts- und Verbandsgemeinde weiterhin am Ziel des raschen Straßenausbaus festhalten. Es heißt dort u.a.:
„Ausgesprochenes Ziel der Ortsgemeinde war es, in Abstimmung mit den Verbandsgemeindewerken, die Maßnahmen in einem zeitlichen Rahmen von ca. 6 Jahren umzusetzen…“
Die Frage an die Kommunalaufsicht, ob Ratsmitglieder während ihrer eigenen Verschonung den Ausbau der Straßen forcieren dürfen, sich selbst also durch die an den Tag gelegte Eile einen finanziellen Vorteil und den Zahlungspflichtigen einen Nachteil zu verschaffen (§22GemO), ist bislang nicht eindeutig geklärt. Hierzu führt die Kommunalaufsicht u. a. aus:
„Der Ausbau überdurchschnittlich vieler Straßen innerhalb eines Zeitraums, der mit der Schonzeit endet, könnte in Bezug auf die Größe der Gemeinde und die Gesamtzahl der Straßen den Eindruck erwecken, dass die von der Verschonungssatzung umfassten Ratsmitglieder hieraus einen Vorteil oder Nachteil erlangen könnten.“
Hier wird sicher das Tempo bei weiteren Beschlüssen zum Straßenausbau und die damit verbundene Verteilung der Kosten eine Antwort liefern.
Eingabe Ratsmitglieder an KA
Auszüge Stellungnahme KA
Auslöser für die Eingabe bei der Kommunalaufsicht, war ein Gespräch der Gemeinderats-mitglieder Lösch und Arendt im November letzten Jahres mit Vertretern der Wasserwerke in Selters. Da der eilige Straßenausbau in Goddert immer mit dem katastrophalen Zustand des Kanalsystems begründet wurde und ein Zuwarten nicht mehr zu verantworten sei, wollten sich Lösch und Arendt selbst über den maroden Zustand des Kanalsystems in Goddert informieren. Sie erfuhren hierbei u. a. folgendes:
Faktisch gibt es nur 2 Prioritäten, die die Werke an den Straßenausbau in Goddert stellen:
1.Prio: Brunnenstraße - diese wurde zwischenzeitlich ausgebaut.
2.Prio: Die Karl-Albert-Str. muss aus technischen Gründen vor der Selterser Straße ausgebaut werden.
Auf mehrfache Nachfrage wurde Lösch und Arendt mitgeteilt, dass aktuell kein Kanal in einem derart schlechten Zustand sei, dass ein sofortiges Handeln nötig sei.
Im Zuge der Straßenausbaumaßnahmen der Gemeinde sollten die Kanäle allerdings mittelfristig erneuert werden, auch um Kostenspareffekte zu nutzen.
Unter TOP 10 hat der Gemeinderat schließlich mehrheitlich die Vergabe der Aufträge für den Ausbau der Karl-Albert und der Waldstr. beschlossen.
In diesem Zusammenhang legte OB Aller die voraussichtlichen Kosten dar:
Karl-Albert-Str. (geschätzt): 147.000,- €
Waldstraße vorne (geschätzt) 78.000,- €
Waldstraße hinten Ersterschließung (geschätzt) 109.000,- €
Gesamtkosten (geschätzt): 334.000,- €
Die Kosten für die Ersterschließung der Waldstr. (nach mehr als 40 Jahren) sollen geschätzt bei 24,-€ pro m² liegen. Danach soll eine Verschonung von max. 20 Jahren (hinsichtlich WKB) eintreten.
Nur am Rande: Für die Wiesenstr. und den Steineberg waren es 14,- bzw. 17,- €, die für eine Verschonung von ebenfalls 20 Jahren ausreichten.
Zwischenzeitlich sind die Beitragsbescheide für das Jahr 2020 bei uns eingegangen.
Wie Sie sicher bemerkt haben, sind diese deutlich niedriger, als es nach dem Beschluss des Gemeinderates vom August 2020 über eine Vorausleistung in Höhe von 1,32 Euro pro m² beitragspflichtiger Fläche zu erwarten war.
Die Vorausleistung ist nicht erhoben worden. Der Beitragsbescheid für das Jahr 2020 liegt jetzt „nur“ noch bei einem Betrag von knapp 0,89 €.
Allerdings werden Teile des Straßenausbaus 2020 erst mit dem Beitrag für 2021 abgerechnet, weil die ausführende Baufirma, dem Vernehmen nach, die Abschlussrechnung erst im Jahr 2021 gestellt hat.
Der Gesamtpreis für den Ausbau der Brunnenstraße beträgt: 176.166,47 €, wie OB Aller mitteilte.
Das wären knapp 25.000,-€ weniger, als ursprünglich veranschlagt. Einige Bürger haben dies schon als Erfolg der Arbeit der BI bewertet.
Aber, machen wir uns nichts vor: Die großen und richtig teuren Straßen liegen noch vor uns.
Nach derzeitigem Stand der Dinge werden wir für die Karl-Albert und die Waldstr. im Jahr 2021 auch schon bei einem WKB von geschätzt 1,15 € landen (zuzüglich der erst im Jahr 2021 in Rechnung gestellten Kosten für die Brunnenstr.).
Es gibt für die BI also keinen Grund zufrieden und beruhigt zu sein.
Wir werden keine Ruhe geben!
Was kommt in den nächsten Jahren finanziell auf uns zu, die Frage bleibt nach wie vor unbeantwortet.
Verfolgt man in der Presse, wie andere Gemeinden den WKB umsetzen, fällt sofort auf, dass die meisten den Geldbeutel ihrer zahlungspflichtigen Bürger im Blick zu haben scheinen. Der Ausbau der Straßen wird an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bürger angepasst. Schließlich müssen diese den Löwenanteil von meist 70% der Straßenausbaukosten bezahlen. In einigen Gemeinden mit großem Sanierungsstau wird der Gemeindeanteil sogar deutlich erhöht, um jahrzehntelange Versäumnisse beim Straßenerhalt zu kompensieren. Vertretern dieser Gemeinden ist daran gelegen, den WKB so umzusetzen, wie er von der Landespolitik angedacht ist: langfristig, kostentransparent, solidarisch, zumeist mit jährlichen Beiträgen im unteren dreistelligen Bereich. Eine finanzielle Überforderung der Bürger mit hohen Beiträgen soll vermieden werden.
Nach unseren Recherchen liegt der WKB andernorts zumeist in einem Bereich von 20-40 Cent/m²/Jahr und, oh Wunder, in diesen Ortschaften scheint das System der WKB auch zu funktionieren. Alternativ zu niedrigen jährlichen Beiträgen werden Ausbauprogramme über 5 Jahre erstellt und ein maximaler Beitrag vom Gemeinderat bestimmt, der nicht überschritten werden darf (Deckelung). Dies bringt Bürgern und Gemeinden die nötige Planungssicherheit.
In Goddert bleibt der WKB aber weiterhin eine unberechenbare Größe.
Die nachfolgende Tabelle soll veranschaulichen, wie andernorts mit der Erhebung der WKB umgegangen wird.
Es fällt auf: die meisten Ortschaften liegen im Süden von Rheinland Pfalz. Während man bei uns im Westerwald meist noch mit der Erstellung von Satzungen zum WKB beschäftigt ist, wenden im Süden von RLP viele Gemeinden den Wiederkehrenden Beitrag bereits erfolgreich an.
Der Einwand „die Gemeinden sind ja auch viel größer“ als Goddert und durch mehr Fläche und Einwohner würde der Beitrag niedriger, ist so nicht korrekt, denn es wird der Faktor Zeit nicht betrachtet. Wenn große Gemeinden innerhalb kürzester Zeit ihren kompletten Sanierungsstau beheben wollten, würden die Beiträge ebenfalls durch die Decke gehen.
Wer die WKB sozialverträglich umsetzen will, muss längerfristig planen.
wie bereits von der BI vermutet, handelt es sich bei dem in der Ratssitzung vom 01.02.2021 kurz eingeblendeten „Angebot“ unseres OB nach wie vor um das alte Angebot vom 03.11.2020.
Hier die Antwort unseres Ortsbürgermeisters auf unsere Anfrage:
„In der öffentlichen Ratssitzung vom 01.02.2021 wurde kein neues Angebot vorgestellt, sondern darauf hingewiesen, dass die Mehrheit des Gemeinderates nach wie vor hinter dem, in der Sitzung vom 03.11.2020 vorgestellten und am 12.11.2020 von mir, an die BI per Mail zugesendetem Angebot steht. Genau diese Vorlage wurde in der Sitzung vom 01.02.2021, ohne jegliche Änderung, erneut vorgestellt.
Ich möchte Sie und auch die restlichen Vertreter der BI daher erneut darum bitten auf diese Vorgehensweise einzugehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Aller
Ortsbürgermeister Goddert "
Für alle, die den genauen Wortlaut des Angebots und unsere Stellungnahme dazu nicht mehr im Kopf haben, hier nochmals der Link (Angebot OB und Stellungnahme BI)
Nach wie vor bleibt es also dabei:
1. Es gibt keinen Beschluss zur Deckelung des jährlichen wiederkehrenden Beitrags, auch nicht auf 1,- €. Möglicherweise
wurde diese Hoffnung durch die Berichterstattung in der Westerwälder Zeitung genährt.
2. Nach wie vor bestimmt der Rat über die Reihenfolge und vor allem über das Tempo des Straßenausbaus.
(Stichwort: 7 Straßen in 6 Jahren)
3. Die eigentlichen Problemstraßen, die großen und teuren Straßen Selterser Straße und Hauptstraße, werden im
Angebot gar nicht erwähnt. Die BI rechnet hier mit einem wiederkehrenden Beitrag p.a. von bis zu 8,-€ und mehr.
Wie wäre es, wenn OB Aller und der Gemeinderat endlich einen Vorschlag für die Bürger auf den Tisch legen würden,
aus dem der konkrete Investitions- und Ablaufplan und somit die zeitliche Streckung und finanzielle Deckelung für den Straßenausbau in Goddert erkennbar wäre?
Wenn 1€ pro m² beitragspflichtiger Fläche tatsächlich die Maßzahl für den Straßenausbau in Goddert sein soll,
dann muss dies auch per Beschluss fixiert werden.
Belaufen sich die Ausbaukosten auf mehr als 1€ muss es eine Verpflichtung sein, den weiteren Ausbau der Straßen entsprechend zeitlich zu strecken.
Das wäre ein Angebot und könnte den Beitragspflichtigen langfristig die geforderte Sicherheit für ihrer persönlichen Finanzplanung bieten.
Medienwirksam wurde von unserem OB der Wassereinbruch in der Garage eines Wohnhauses in der Selterser Straße aufbereitet, um damit wieder einmal den vermeintlich schlechten Zustand der Kanäle zu belegen.
So bedauerlich ein solches Ereignis für die betroffenen Hausbewohner ist, aber ob es sich tatsächlich um einen Wassereinbruch aus dem Kanal handelte, bleibt fragwürdig.
Wahrscheinlicher ist, dass hier mehrere unglückliche Faktoren zusammengekommen sind: Extremes Tauwetter, starker Niederschlag, eine stark abschüssige Einfahrt und unter Umständen ein Defekt an der hauseigenen Entwässerung.
Wie auch immer, dieses Ereignis wird nun zum willkommenen Anlass, den weiteren eiligen Ausbau der Straßen in Goddert zu rechtfertigen.
Liebe Mitbürger*innen stellen Sie sich darauf ein, dass nach dem Ausbau von Karl-Albert- und Waldstraße nicht der Ausbau von Berg- und Schulstraße folgen wird, sondern umgehend der Ausbau der Selterser Straße vorangetrieben wird.
Wir erinnern daran, dass bereits am 25.08.2020 eine Vorausleistung in Höhe von 1,32 € pro m² beitragspflichtiger Fläche vom Gemeinderat beschlossen, aber bislang nicht eingefordert wurde.
Die Abläufe und Ereignisse der letzten Ratssitzung lassen die BI vermuten, dass ein Prüf- und Beschwerdeverfahren bei der Kommunalaufsicht, welches durch die Ratsmitglieder Lösch, Arendt und Müller eingebracht wurde, zu einer Verzögerung bei der Erstellung der Endabrechnung für das Jahr 2020 geführt hat.
Eine andere Ursache für die verzögerte Zustellung der Abrechnung 2020, könnte aber auch sein, dass bereits eine Reihe von Godderter Bürgern gegen die Bescheide aus dem Jahr 2019 Widerspruch eingelegt haben.
Möglicherweise wartet die VG hier den Ausgang des Widerspruchsverfahrens ab.
Wenn sich die Zustellung der Abrechnung also weiter verzögert, sollten Sie damit rechnen, dass beim weiteren Ausbau von Straßen Endabrechnung und Vorausleistungen gebündelt auf sie zukommen können.
Liebe Godderter Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie Sie sicher aus der Presse oder auf anderen Wegen erfahren haben,
hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung vom 01.02.2021 das Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid zur Streckung der Straßenausbaumaßnahmen in Goddert nicht zugelassen.
Der Gemeinderat hat auf Empfehlung der Verbandsgemeinde beschlossen, dass unser Bürgerbegehren wegen eines Formfehlers nicht zulässig sei.
Ortsbürgermeister Peter Aller bestand, trotz von verschiedenen Seiten geäußerten Bedenken, auf der Durchführung der Sitzung.
Der Hinweis auf die gesundheitlichen Risiken für die Teilnehmer*innen fand bei OB Aller kein Gehör.
Auch eine Verlegung der Sitzung in einen größeren Veranstaltungssaal, mit der man dem absehbaren großen öffentlichen Interesse Rechnung getragen hätte, wurde nicht erwogen.
Wir sind froh, dass viele Bürger*innen dem Aufruf auf unserer Homepage gefolgt und daheim geblieben sind.
Dennoch gab es eine größere Anzahl, die es sich nicht nehmen lassen wollte, bei dieser Sitzung dabei zu sein.
Aber selbst diejenigen, die bereits um 18:30 Uhr, also eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn, Einlass begehrten, wurden von OB Aller wieder fortgeschickt.
Nach Auskunft des OB hat das Gesundheitsamt 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung die Teilnehmer*innenzahl auf 25 begrenzt.
Nach Abzug der „Offiziellen“ (Gemeinderatsmitglieder, Beigeordneter, VG-Vertreter, einem Rechtsanwalt, dem Forstrevierleiter, der Vertreterin der Presse und zwei Vertreter*innen der BI) blieben ganze 9 Plätze für die Öffentlichkeit übrig.
Um einen dieser 9 Plätze zu ergattern war es offenbar sehr vorteilhaft, wenn man Mitglied der freiwilligen Feuerwehr und Gegner des Bürgerbegehrens oder Ehrenbürger der Gemeinde war.
Ungünstig war es, wenn man Unterstützer der BI war, für die war leider kein Platz mehr frei.
Der Verlauf der Sitzung war für uns ein Beleg dafür, dass die Mehrheit des Gemeinderats sich nicht dafür interessiert, wie fast 50% der Godderter zu den Straßenausbauplänen des Gemeinderats steht.
Ob die BI einen formalen Fehler gemacht hat oder nicht, indem vier statt bis zu drei Vertreter das Bürgerbegehren zeichneten, darüber gibt es unterschiedliche Rechtsmeinungen.
Unbestritten ist aber, dass die BI als Vertreter von ca. 50% der Bürger klar zum Ausdruck gebracht hat, dass diese Bürger mit den Beschlüssen des Rates nicht einverstanden sind.
Der Rat hätte das Begehren nach unserer Meinung deshalb nicht ablehnen müssen.
Im Zweifelsfall hätte er selbst einen Bürgerentscheid durch eine entsprechende Ratsentscheidung initiieren können, um sich so seine Beschlüsse durch die Godderter Bürger legitimieren zu lassen.
Leider hat sich die Mehrheit unseres Rates, gegen den Bürgerentscheid gewandt und OB Aller hat auch gleich erklärt, dass man jetzt schnell mit dem Straßenausbau fortfahren werde, um die durch das Bürgerbegehren verlorene Zeit wieder einzuholen.
Die Ratsmehrheit bleibt dabei:
Straßen in Goddert bauen, so schnell wie möglich und Bürgerwille und Beteiligung unterdrücken so gut wie möglich.
Die Mehrheit des Rates fürchtet anscheinend, dass durch einen Bürgerentscheid, die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse im Ort offensichtlich würden und der Bürgerwille den weiteren Ausbau der Straßen bestimmen könnte.
Lediglich die Ratsmitglieder Lösch, Arendt und Müller setzten sich nach wie vor dafür ein, einen Bürgerentscheid durchzuführen.
An dieser Stelle geben wir Ihnen gerne die Stellungnahme der Bürgerinitiative, wie sie in der Ratssitzung am 01.02.21 vorgetragen wurde zur Kenntnis.
Bilden Sie sich selbst ihre Meinung.
Wie Sie der Westerwälder Zeitung entnehmen konnten, präsentierte OB Aller im Verlauf der Sitzung einen „Kompromissvorschlag“. Hierbei handelte es sich, soweit für uns in der Sitzung zu erkennen war, wieder um sein sogenanntes „Angebot zur Güte“ vom November letzten Jahres zu dem wir auf dieser Seite schon ausführlich Stellung genommen haben.
Eine Deckelung der WKB auf unter 1 Euro war jedenfalls dort nicht vorgesehen.
Wir werden OB Aller auffordern uns das angekündigte „neue Angebot“ zuzusenden.
Wenn es bei uns eintrifft, werden wir es natürlich an dieser Stelle einstellen und diskutieren.
Die aktuellen Umstände und Beschlüsse der Gemeinderatssitzung haben uns gezeigt, dass der OG-Rat und die Verbandsgemeinde kein Interesse daran zu haben scheinen, den Bürgerwillen festzustellen.
Wir werden daraus lernen, sammeln uns jetzt und dann geht es weiter!
Im Gegensatz zum Gemeinderat lassen wir unsere Mitbürger nicht im Stich.
Besonders wichtig ist, dass Sie uns weiterhin unterstützen.
Wenn Sie andere Ideen oder Anregungen haben, wie wir unserem Ziel einer Streckung des Straßenausbaus in Goddert näherkommen können, so lassen Sie es uns wissen.
Nehmen Sie mit uns persönlich oder per E-Mail Kontakt auf.
Bürgerbegehren zur Streckung des wiederkehrenden Beitrags (WKB) beim Straßenausbau in Goddert wird voraussichtlich abgelehnt...
Artikel in der Blick aktuell
Artikel im WW-Kurier
Die Verbandsgemeindeverwaltung Selters hat mit Datum vom 14.12.2020 Beitragsbescheide für das Jahr 2019 für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen in Goddert an die beitragspflichtigen Bürger*innen verschickt.
Die BI hat verschiedene Anfragen dazu erhalten, ob man einen Widerspruch machen soll, obwohl man doch jetzt eine Gutschrift erhält.
Wir wollen zunächst darauf hinweisen, dass die BI natürlich keine Rechtsberatung leisten kann und darf, sondern lediglich darstellen kann, wie die Mitglieder der BI auf diesen Bescheid reagieren werden.
Mitglieder der BI werden Widerspruch gegen die Bescheide über die endgültige Festsetzung für das Jahr 2019 einlegen und einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Nur im Rahmen eines Widerspruchs und ggf. eines nachfolgenden Gerichtsverfahrens kann die Rechtmäßigkeit der Bescheide verbindlich geklärt werden.
Ob Sie gegen ihren Bescheid Widerspruch einlegen möchten, müssen Sie letztlich selbst entscheiden, ggf. sollten Sie im Zweifelsfall einen Rechtsrat einholen (z. B. bei Interessenverbänden oder bei einem Rechtsanwalt).
Mit dem Beitragsbescheid für 2019 entsteht ein Erstattungsanspruch für die Beitragszahler des WKB. Natürlich freut sich jedermann, wenn er bereits gezahlte Beiträge teilweise zurückerstattet bekommt. Tatsächlich ist aber davon auszugehen, dass sich die Gutschriften daraus ergeben, dass mit den Vorauszahlungsbescheiden für 2019 Ausbaukosten abgerechnet wurden, die tatsächlich erst im Jahr 2020 entstanden sind.
Unabhängig davon ist es jedoch wichtig – auch mit Blick auf zukünftige Beiträge – die Beitragsbescheide auf sachliche und formelle Korrektheit zu überprüfen und bei festgestellten oder auch zu vermutenden Fehlern einen Widerspruch gegen den Bescheid zu erwägen.
Aus Sicht der BI enthält der Beitragsbescheid vom 14.12.2020 eine Reihe von Punkten, die einen Widerspruch begründen können. Hierzu können u.a. gehören:
- Formale Fehler (z.B. falsche Rechtsgrundlage, falscher Adressat, etc.)
- Fehlende Kostentransparenz
- Fehlende Nachvollziehbarkeit der Flächenermittlung für das WKB-Beitrags-gebiet
- Fehlerhafte Festsetzung der individuellen beitragspflichtigen Fläche (Grundstücksgröße, Geschoßfläche, gewerbliche Nutzung etc.)
- Hiervon unabhängig können auch formale Fehler vorliegen, die die Satzung und damit sämtliche Bescheide betreffen….
Liebe Godderter Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Montagnachmittag 23.11.20 wollten sich Gründungsmitglieder der Bürgerinitiative für sozialverträgliche wiederkehrende Beiträge in Goddert mit Ortsbürgermeister Aller vor dem Dorfgemeinschaftshaus treffen, um ihm
1. ein ausführliches Antwortschreiben der BI auf einen sogenannten „Vorschlag zur Güte“, den unser Ortsbürgermeister
Peter Aller am 12.11.20, der BI per E-Mail zugesandt hatte und
2. eine Mappe mit aktuell 188 Unterschriften von Bürger*innen und Hausbe-sitzer*innen aus Goddert, die sich für einen
Bürgerentscheid hinsichtlich der geplanten Straßenausbaumaßnahmen in Goddert aussprechen,
zu übergeben.
Weder Ortsbürgermeister Peter Aller noch einer der Beigeordneten wollte zu dem erbetenen Treffen kommen. Auch wurde der BI kein Ausweichtermin angeboten, stattdessen wurden wir auf den Postweg verwiesen.
Am 21.10.2020 hat sich unsere Bürgerinitiative für sozialverträgliche WKB, offiziell gegründet.
In zwei gut besuchten Informationsveranstaltungen haben wir die Godderter Bürger*innen über die Pläne des Gemeinderates, sieben Straßen in sechs Jahren auszubauen, informiert und zu einem Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid aufgerufen, mit dem die Geschwindigkeit beim Straßenausbau in Goddert gebremst werden soll.
Danach begannen wir, Unterschriften für einen Bürgerentscheid zu sammeln. Anfangs konnten Mitglieder der BI mit ihrem Anliegen noch von Haustür zu Haustür gehen und um Unterstützung bei den Bewohnern bitten. Anfang November kam dann der zweite Corona-Lockdown und wir konnten die Anwohner nur noch brieflich um Unterstützung bitten.
Trotz dieser kurzen Zeit und der widrigen Umstände haben bis heute 188 Bürger*innen unterschrieben und fordern mit uns, einen Bürgerentscheid über die Geschwindigkeit des weiteren Straßenausbaus in Goddert durchzuführen.
Rein rechtlich gesehen hätten wir nur 31 Unterschriften gebraucht, um unser Begehren an den Gemeinderat heranzutragen. Wir sind froh und auch ein klein bisschen stolz, dass uns so viele Menschen mit ihrer Unterschrift unterstützt haben. Viele haben uns auch ermutigt, dass wir in unserem Engagement nicht nachlassen sollen.
Wir haben heute, am Mittwoch den 25.11.2020, die Unterschriftenlisten bei der Verbandsgemeinde abgegeben und gehen davon aus, dass jetzt von dort die weiteren rechtlich vorgesehenen Schritte auf den Weg gebracht werden.
Jetzt ist es am Godderter Gemeinderat, den Bürgerentscheid zuzulassen und auf die Stimmen der Bürger zu hören.
Derweil kam es im Ort zu sehr bedenklichen Aktivitäten:
Einige der im Dorf auf privaten Grundstücken aufgehängten Plakate wurden in den letzten Tagen oder Nächten beschädigt oder abgerissen. Wir fragen uns: Wer macht so etwas?
Für diesbezügliche Hinweise und Beobachtungen wären wir dankbar!
Ein Hausbesitzer hat bereits bei der Polizei Montabaur Anzeige erstattet.
Für alle Interessierten veröffentlichen wir „Angebot“ und „Stellungnahme“ an dieser Stelle.
Angebot OB
Stellungnahme BI
Und hier noch ein paar interessante Fakten und Zahlen, um das Ergebnis unseres Bürgerbegehrens, besser bewerten zu können:
188 Bürger*innen unterstützen das Bürgerbegehren!
Nach Prüfung durch die Verbandsgemeinde werden sicherlich einige Unterschriften gestrichen. Gründe hierfür können z. B. sein:
- Die Unterzeichner sind zwar Hausbesitzer und WKB-Zahler in Goddert, haben aber einen anderen Wohnsitz
- Die Unterzeichner sind zwar Hausbesitzer und WKB-Zahler und Einwohner Godderts, sind aber nicht wahlberechtigt (z.B. Nicht-EU-Staatsbürger)
- Wir finden es völlig in Ordnung, dass auch diese Mitbürger*innen unterschrieben haben, schließlich zahlen auch sie WKB in Goddert!
Die Gemeinde Goddert hat derzeit ca. 440 Einwohner.
339 Wahlberechtigte gab es bei der letzten Kommunalwahl (2019) in Goddert.
189 haben davon im Jahr 2019 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.
187 Stimmen davon waren im Jahr 2019 gültig.
Die Wahlbeteiligung lag 2019 bei 55,8%.
Die Wählergemeinschaft Peter Aller erhielt 78,8% (6 Sitze) und Bündnis 90/Grüne 21,2% (2 Sitze) im Gemeinderat.
Bürgermeister Peter Aller erhielt 150 Ja-Stimmen und 37 Nein-Stimmen
Wir stellen fest:
Nahezu exakt die gleiche Anzahl von Bürgern, die bei der letzten Kommunalwahl gewählt haben, haben jetzt unsere Unterschriftensammlung unterstützt!
Gleichlautender Brief an die Landesverbände
aller im deutschen Bundestag vertretenen Parteien:
SPD, CDU, AfD, Bündnis 90/Grüne, FDP, Linke Rheinland-Pfalz
Brief an Landesparteien
Antwort CDU
Antwort Grüne
Werner Rothard in seinem Leserbrief vom 30.10.20
Ein paar Klarstellungen zum Leserbrief von Herrn Rothard:
Der tatsächlich oder vermeintlich marode Zustand der Godderter Kanalisation ist der Ortsgemeinde seit mindestens 10 Jahren bekannt. Im Jahr 2010 führten die Verbandsgemeindewerke eine Videobefahrung der Kanäle durch und präsentierten dem Gemeinderat die Ergebnisse. Warum der Godderter Gemeinderat dann nicht zeitnah aktiv wurde, bleibt sein Geheimnis. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Instandhaltung der Kanäle Aufgabe der VG Werke ist und sich mit deren Sanierung nicht der komplette Straßenausbau, zu Lasten der Bürger verselbständigen muss. Die BI hat im Übrigen nie von 7 beschlossenen Straßen gesprochen, sie hat sich immer nur auf die Planung der Gemeinde, 7 Straßen in 6 Jahren ausbauen zu wollen, berufen.
Tatsächlich vergab der Gemeinderat im Jahr 2017 einen Planungsauftrag an ein Planungsbüro, mit dem Ziel, die fraglichen Godderter Straßen möglichst innerhalb von zwei Jahren von Grund auf zu erneuern. Seinerzeit galten noch die sogenannten Einmalbeiträge. Es gab großen Protest aus der Godderter Bürgerschaft und die Pläne wurden zunächst zurückgestellt. Der Gemeinderat fürchtete, aus dem Dorf gejagt zu werden, wenn man Bürger zu diesem Zeitpunkt noch mit hohen Einmalbeiträgen belasten und die Straßenausbaubeiträge u. U. nach der Landtagswahl 2021 abgeschafft würden´. Auf diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat die Umstellung von Einmalbeiträgen auf sogenannte Wiederkehrende Beiträge. Diese Umstellung wurde den Godderter Bürger*innen vom Gemeinderat, also auch von Herrn Rothard, mit den Argumenten „Langfristigkeit“, „Planbarkeit“, „Sozialverträglichkeit“ und „Verteilung auf viele Schultern“ schmackhaft gemacht. Ein entsprechender sozialverträglicher Investitionsplan, auf Grundlage des neuen Abrechnungssystems, wurde den Goddertern bis zum heutigen Tag nicht vorgelegt.
Am 21.10.2020 lud der Gründungsausschuss der Bürgerinitiative für sozialverträgliche Wiederkehrende Beiträge in der Tat zu seiner Gründungsversammlung ein. Aufgrund der Corona-Hygienebestimmungen war die Anzahl der Teilnehmer*innen von Amts wegen auf 45 Personen beschränkt. Die BI führte deshalb an diesem Tag wegen der hohen Anmeldezahlen gleich zwei Veranstaltungen durch. Wir haben uns bemüht, allen Bürger*innen, die sich rechtzeitig angemeldet haben, eine Teilnahme zu ermöglichen. Von „handverlesenem Publikum“ kann daher nicht die Rede sein. Herr Rothard und insgesamt 6 weitere Ratsmitglieder waren ja schließlich auch anwesend. Wir verstehen allerdings, dass Herr Rothard beleidigt darüber war, dass die BI ihn nicht persönlich schriftlich eingeladen hat, weil sie unterstellte, dass diejenigen, die die Beschlüsse zum Straßenausbau mehrheitlich gefasst hatten, kein Interesse an der Gründung einer BI haben dürften. Alle, die sich rechtzeitig angemeldet hatten, wurden auch eingelassen. Die Mitglieder des Gründungsausschusses haben an beiden Veranstaltungen teilgenommen, weil sie organisatorisch und inhaltlich zu der Veranstaltung beigetragen haben. Und, ja, es stimmt, wir haben die Vertreter der örtlichen Presse zu der Veranstaltung eingeladen.
Herr Rothard will nicht auf „…die Verschonungszeiten für die Anlieger eingehen, die innerhalb der letzten 20 Jahre teils sehr hohe Erschließungskosten bezahlt haben, was den meisten Goddertern bisher erspart geblieben ist…“ Es sei hierzu festgestellt: Die BI fordert ausdrücklich nicht die Aufhebung der Verschonung für die zwei betreffenden Straßen! Die BI fordert schlicht die zeitliche Streckung der Straßenausbaumaßnahmen. Wenn Herr Rothard aus seiner eigenen Situation, er hat offenbar für sein Haus niemals Erschließungskosten bezahlen müssen, auf viele andere Godderter schließt, dann tut er dies gegen besseres Wissen, denn auch Bürger anderer Straßen haben bereits Erschließungskosten in erheblichem Umfang bezahlen müssen, nur ist dies länger als zwanzig Jahre her. Diese Bürger zahlen nun, so wie es die Abgabenordnung vorsieht, bei den WKB erneut mit.
Herr Rothard schreibt weiter: „…aber der Ortsgemeinderat ging bei seiner Planung… von niedrigeren Beitragssätzen aus, wie sie von dem ausführenden Planungsbüro und der VG geschätzt wurden.“ Fakt ist, dass die Kosten von der ersten Schätzung bis zur Erhebung des vorläufigen Beitrags um ca. 70% gestiegen sind. Kosten, die von der Gemeinde zu 30% und von den Bürgern zu 70% zu tragen sind. Das wäre ein guter Grund gewesen, einmal innezuhalten und darüber nachzudenken, ob man den Bürgern dies wirklich zumuten will. Stattdessen hat der Ortsgemeinderat aber mehrheitlich beschlossen, gleich im nächsten Jahr mit dem Ausbau zweier weiterer Straßen fortzufahren. Die BI hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass der Straßenausbau am Ende, was die reinen Baukosten angeht, teurer werden kann. Für die Beitragszahler ist aber entscheidend, dass es bezahlbar und planbar bleibt. Ein offizielles Angebot zum Gespräch seitens des Bürgermeisters an die BI, „über einzelne Straßen, in denen die Kanalisation es noch zulässt, erneut zu sprechen“, gab es in Form eines Angebots für ein Gespräch „im kleinen Kreis“ gegenüber einem einzelnen BI-Mitglied. Wer konkret an solch einem Gespräch teilnehmen sollte und was die Themen sein sollen ist aber offen. Insoweit gab es für die BI auch nichts zu akzeptieren. Grundsätzlich sind wir aber natürlich offen für ein Gespräch. Gegenüber den drei Ratsmitgliedern, die zugleich Mitglieder der BI sind, gab es ein völlig unakzeptables Angebot hinsichtlich des Zeitpunktes der Abrechnung der Straßenausbaumaßnahmen des kommenden Jahres.
Schließlich kommt Herr Rothard noch auf die nach seiner Meinung „Leidtragenden“, nämlich „die Anlieger, die zu Erschließungsbeiträgen (90%) herangezogen werden“, zu sprechen, „denn für die erhöht sich der Beitrag Jahr für Jahr, egal, wie viele WKB-Zahler den Rest der Straßen finanzieren müssen“. Der eigentliche Skandal besteht doch wohl darin, dass hier zum Teil nach 40 und mehr Jahren noch sog. „Ersterschließungen“ durchgeführt werden sollen, obwohl diese Gebäude seit vielen Jahren ans Verkehrs- und Leitungsnetz der Gemeinde angebunden sind. Auch hier sollte man eigentlich fragen, welche Verantwortung dieser und frühere Ortsgemeinderäte eigentlich dafür tragen, dass es zu solch einer Situation kommen konnte. Aber dies ist derzeit nicht Angelegenheit der BI.
Abschließend sei erwähnt, dass die BI zwar auch im Interesse von älteren oder alleinstehenden Menschen oder auch von jungen Familien mit Kindern, von Menschen mit oder ohne Arbeit oder auch „von jüngeren Doppelverdienern“ (welch antiquiertes Gesellschaftsbild sich hinter diesem Begriff auch verbergen mag), tätig sein will, eben im Interesse aller, die ein Problem damit haben, solche WKB zu bezahlen, wie es der Godderter Gemeinderat, einschließlich Herrn Rothard, mehrheitlich beschlossen hat.
Einmalige und wiederkehrende Straßenbeiträge
Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere Anbaustraßen) werden Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. BauGB erhoben.
Für Maßnahmen an bereits fertigen Straßen (insbesondere Erneuerung, aber auch Umbau, Verbesserung und Erweiterung) sind Straßenausbaubeiträge nach dem landesrechtlichen Kommunalabgabengesetz zu erheben.
Hinweis: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Manuskriptes laufen in Rheinland-Pfalz – wie auch in den meisten anderen Bundesländern - Diskussionen über eine mögliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Die Landesregierung hat sich bisher dafür ausgesprochen, die Straßenausbaubeiträge beizubehalten. Es sind auch keine Haushaltsansätze im aktuellen Landeshaushalt für entsprechende Ausgleichszahlungen an die Kommunen enthalten. Damit ist davon auszugehen, dass in der laufenden Legislaturperiode nicht mit einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu rechnen ist. Ob nach der nächsten Landtagswahl eine neue Landesregierung das Thema aufgreifen wird und es ggf. zu etwaigen Änderungen kommen wird, ist derzeit nicht absehbar. Bis dahin gilt also nach wie vor die bestehende Rechtslage, wonach die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gesetzlich verpflichtet sind. Dies betrifft nicht nur die Erhebung dem Grunde, sondern auch der Höhe nach. Diese Verpflichtung wird durch die politischen Diskussionen weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Der Hauptanwendungsfall des Ausbaus, nämlich die Erneuerung, setzt beitragsrechtlich voraus, dass die übliche Nutzungsdauer der Straße, die mit mindestens 20 Jahren anzusetzen ist, abgelaufen ist, die Verkehrsanlage tatsächlich schadhaft und damit erneuerungsbedürftig ist und dass die Maßnahme von Intensität und Umfang her über eine (beitragsfreie) laufende Unterhaltung und Instandsetzung (z. B. bloße Reparatur von Schlaglöchern) hinausgeht.
Für Straßenausbaubeiträge sieht das KAG zwei Alternativen vor, nämlich die Erhebung von einmaligen Beiträgen oder die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen (§§ 10, 10 a KAG).
Beim Einmalbeitrag sind alle die Grundstücke beitragspflichtig, die baulich nutzbar sind und Zugang oder Zufahrt zur ausgebauten Verkehrsanlage nehmen können. Dies gilt auch, wenn die Straße nur auf einer Teilstrecke ausgebaut wird. Es können also auch solche Grundstücke beitragspflichtig sein, die nicht an dem ausgebauten Teilstück gelegen sind.
Alternativ hierzu können die Gemeinden aber auch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB) erheben. Dieses in Rheinland-Pfalz entwickelte und 1986 eingeführte Beitragssystem, welches es auch in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen und im Saarland gibt, erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Über 40 % der Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz wenden dieses System an, Tendenz steigend.
Für den Anlieger bedeutet der (klassische) Einmalbeitrag meist, dass er „auf einen Schlag“ viele Tausend Euro zu zahlen hat. Deutliche Kostensteigerungen beim zeitgemäßen Straßenbau einerseits und die wirtschaftliche Situation vieler Grundstückseigentümer andererseits erhöhen den Druck auf alle Beteiligten. Vor dem Hintergrund der drohenden Beitragsbelastung versuchen vielerorts die Anlieger, den Straßenausbau vehement zu verhindern. Aus der Praxis hat sich daher die Frage entwickelt, wie die Beitragserhebung sozial ausgewogener und weniger finanziell belastend, verbunden mit einer höheren Akzeptanz bei Bürgern und Kommunen gestaltet werden kann. Diese und weitere Erwägungen haben die Entwicklung, Einführung und Verbreitung des wiederkehrenden Straßenbeitrags maßgeblich beeinflusst. Bei diesem werden alle Anlieger des Straßennetzes (und nicht nur diejenigen an der ausgebauten Straße) an den Kosten des Straßenausbaus beteiligt. Für den Anlieger bedeutet dies, dass er zwar wiederkehrend (d. h. in der Regel jährlich) Ausbaubeiträge zu entrichten hat, die aber meist nur im zweistelligen oder unteren dreistelligen Eurobereich liegen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 25. Juni 2014 (1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10) den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag in Rheinland-Pfalz und die gesetzliche Regelung in § 10 a KAG ausdrücklich bestätigt. Allerdings sei unter verfassungskonformer Auslegung des § 10 a KAG darauf zu achten, dass die beitragspflichtigen Grundstücke einen konkret zurechenbaren Vorteil erfahren. Danach müssen Großstädte oder Gemeinden mit einem nicht zusammenhängenden Gebiet beim wiederkehrenden Straßenbeitrag regelmäßig in mehrere Abrechnungseinheiten aufgeteilt werden.
Ein Nebeneinander von Einmalbeiträgen und wiederkehrenden Beiträgen ist möglich. Die Gemeinde kann also in einem abgrenzbaren Teil ihres Gebietes Einmalbeiträge erheben und in einem anderen Gebietsteil wiederkehrende Beiträge praktizieren (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.08.2010, 6 A 10505/10.OVG).
Sowohl beim wiederkehrenden als auch beim einmaligen Ausbaubeitrag ist ein Gemeindeanteil vom Gesamtaufwand abzuziehen, der dem nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnenden Verkehrsaufkommen entspricht. Er ist vom Gemeinderat festzulegen und liegt je nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten zwischen 20 und 70 Prozent.
Im Erschließungsbeitragsrecht, wo es um die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlage geht, findet auch insoweit eine deutlich stärkere Belastung der Anlieger statt, denn hier beträgt der Gemeindeanteil meist nur 10 % (§ 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB).
Autor: Gabriele Flach, Horst Meffert, Dr. Gerd Thielmann
Quelle: https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/Kommunalpolitik-A-Z/kommunalabgaben/gebuehren-beitraege-und-kostenerstattungen/einmalige-und-wiederkehrende-strassenbeitraege/
Infrastruktur und Digitales im Fokus
Neben der Regierungserklärung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer, standen in der April-Sitzung des Landtags die Themenfelder Digitalisierung und Infrastruktur im Fokus. Verabschiedet wurden Landesgesetze zur Abschaffung einmaliger Straßenausbaubeiträge und zu Lockerungen für Carsharing-Stationen. Ebenfalls behandelt wurden unter anderem erweiterte Mitspracherechte von Schülerinnen und Schülern sowie digitale Möglichkeiten der Beschlussfassung in Kommunalparlamenten.
Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Opposition aus CDU und AfD beschloss der Landtag die Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes. Damit wurde die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge abgeschafft und durch wiederkehrende Beiträge ersetzt. Laut Koalitionsfraktionen bestand Änderungsbedarf, da die Erhebung einmaliger Beiträge in Einzelfällen beitragspflichtige Grundstückseigentümer mit hohen, grundsätzlich auf einmal zu zahlenden Ausbaubeiträgen konfrontiert habe. Das Gesetz tritt am 1.Januar 2021 in Kraft. Gemeinden haben für die Erhebung einmaliger Beiträge eine Übergangszeit, wenn der Ausbau einer Straße bis Ende 2023 begonnen wurde. Laut Innenminister Roger Lewentz berücksichtige die Änderung die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Kommunen gleichermaßen. Zudem bliebe durch die wiederkehrenden Beiträge, die Entscheidung über Straßenausbau dort wo sie hingehöre: bei den Kommunen.
Für und Wider Straßenausbaubeiträge
Kritik an wiederkehrenden Beiträgen gab es hingegen von Seiten der CDU und der AfD. Gordon Schnieder (CDU) erläuterte, seine Fraktion stehe für die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Bei den wiederkehrenden Beiträgen blieben die Kosten nahezu identisch. Sie würden lediglich auf einen längeren Zeitraum und eine größere Anzahl Köpfe aufgeteilt. Der Straßenausbau solle daher aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Auch die AfD-Fraktion stehe für die Abschaffung der Beiträge, erklärte Jan Bollinger, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion. Der Straßenausbau sei ein Vorteil für die Allgemeinheit, kein individueller für die jeweiligen Anlieger, auf die – bei den bisherigen einmaligen Beiträgen – die Kosten umgelegt würden. Kosten würden nun nicht mehr nur auf Anwohner umgelegt, sondern auf größere Abrechnungsgebiete. Seine Fraktion werde daher parlamentarische Initiativen gegen wiederkehrende Beiträge ergreifen.
Der SPD-Abgeordnete Hans Jürgen Noss hingegen sagte, die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge seien in aller Regel sozialverträglicher als die einmaligen. Hohe Einmalzahlungen entfielen, zudem könnten die Beiträge, im Gegensatz zu Steuern, nicht von Vermietern über die Nebenkosten abgerechnet werden. Auch Gemeinde- und Städtebund sowie der Städtetag begrüßten die Änderung. Ebenso plädierte Monika Becker (FDP) für wiederkehrende Beiträge. Gegen ihre vollständige Abschaffung spreche, dass die entstehenden Kosten schwer absehbar wären, für Rheinland-Pfalz schwankten Schätzungen zwischen 50 und 600 Millionen Euro. Zudem würden Kommunen ohne die Beiträge zu Bittstellern gegenüber der Landesregierung. Die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Pia Schellhammer, ergänzte, dass das Land die Kommunen bei dem durch die Umstellung entstehenden Verwaltungsaufwand finanziell und juristisch unterstützen werde. Ihrer Ansicht nach, seien die wiederkehrenden Beiträge sozial verträglich, fair und gut planbar.
Carsharing-Stationen auf öffentlichen Straßen
Um Straßen ging es auch im Landesgesetz zur Änderung des Landesstraßengesetzes. Die von der Landesregierung eingebrachte Regelung ermöglicht es Gemeinden, Flächen auf öffentlichen Straßen für stationsbasiertes Carsharing auszuweisen und sie Carsharing-Anbietern für bis zu acht Jahren zur Verfügung zu stellen. Nach der Gesetzesänderung sollen Carsharing-Stationen zukünftig auch an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen entstehen dürfen und nicht wie bisher nur an Bundesstraßen sowie auf Privatflächen. Die Koalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Entwurf, die AfD dagegen. Die CDU-Fraktion enthielt sich. Ihr Änderungsantrag, in dem es unter anderem um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladesäulen ging, fand keine Mehrheit.
Demokratisierung und Digitalisierung in Schulen
Mit der Änderung des Schulgesetzes, der Schulwahlordnung und von Schulordnungen soll nach Willen der Landesregierung eine Bestimmung zur Nutzung digitaler Lehr- und Lernsysteme sowie von Netzwerken in das Schulgesetz aufgenommen werden. So soll festgestellt werden, dass die Bildung in der digitalen Welt integraler Bestandteil des schulischen Unterrichts ist. Zudem könnten nach der neuen Regelung im Bedarfsfall digitale Lehr- und Lernformen an Stelle des Präsenzunterrichts treten, etwa bei Notlagen wie Pandemien.
Außerdem sollen die Beteiligungsrechte der Vertretungen von Schülerinnen und Schülern gestärkt sowie die Zusammensetzung der überregionalen Elternvertretungen neu geregelt werden. Der Schulentwicklungsplan soll künftig auch für Grundschulen gelten.
Bildungsministerin Stefanie Hubig sagte, die Änderung schaffe ein modernes Schulgesetz, dass dem heutigen Demokratieverständnis sowie der digitalisierten Gesellschaft Rechnung trage. Anke Beilstein (CDU) sagte, für die Einführung von Lehr- und Lernplattformen, die an die Stelle von Präsenzunterricht treten könnten, brauche das Land eine durchgängige Digitalstrategie. Sie kritisierte, dass die erweiterten Beteiligungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler besonders Grundschulkinder überfordern könnten. Bettina Brück (SPD) hingegen lobte die ausgeweiteten Beteiligungsmöglichkeiten. Das Erlernen und Verinnerlichen der Demokratie funktioniere nur über Beteiligung. Es müsse auch noch über die Beteiligung der Eltern von Kindern mit Behinderungen gesprochen werden. Joachim Paul (AfD), lehnte ab, dass laut Entwurf, Klassensprecherversammlungen über Art und Umfang von Hausaufgaben mitbestimmen dürften. An Herausforderungen wie Hausaufgaben würden junge Menschen wachsen, weshalb Lehrer über sie bestimmen sollten. Lob gab es hingegen von Paul für das Verbot von Vollverschleierung im Unterricht. Fraktionsvorsitzende Cornelia Willius-Senzer berichtete, der FDP-Fraktion sei besonders die Digitalisierung wichtig. Die Coronakrise habe deren Bedeutung nochmals verdeutlicht. Daniel Köbler, Bündnis 90/Die Grünen, lobte, dass die globalen Nachhaltigkeitsziele mit in den Bildungsauftrag aufgenommen würden. Die fraktionslose Helga Lerch sagte, dass neue Schulgesetz setze richtige Akzente. Ob die ausgeweitete Partizipation in der Primarstufe gelingen könne, müssten Untersuchungen zeigen. Der Entwurf wurde an den Bildungs- sowie den Rechtsausschuss überwiesen.
Digitale Beschlüsse für Kommunalparlamente
Mit dem Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften soll die Digitalisierung der Kommunalparlamente ausgebaut werden. Kommunen sollen künftig – in Ausnahmesituationen wie während der Corona-Pandemie – Beschlüsse der kommunalen Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse mittels Video- oder Telefonkonferenzen oder im Umlaufverfahren fassen können. Der Entwurf von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wurde an Innen- sowie den Rechtsausschuss überwiesen.
Quelle: https://www.landtag.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/detail/News/infrastruktur-und-digitales-im-fokus/-/-/
Warum WKB ?
Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, für Ausbaumaßnahmen an Gemeindestraßen, Gehwegen etc., nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und ihrer Satzung, Beiträge zu erheben.
Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.
Die Gemeinden haben die Wahl, ob sie bei Ausbaumaßnahmen einmalige Beiträge oder wiederkehrende Beiträge erheben.
Beide Erhebungsarten haben Vor- und Nachteile.
Im Gegensatz zum einmaligen Beitrag wird bei wiederkehrenden Beiträgen nicht auf eine einzelne, zu erneuernde Straße, sondern auf das gesamte Straßennetz einer Gemeinde abgestellt.
Beim wiederkehrenden Beitrag wird typischerweise davon ausgegangen, dass jeder Grundstückseigentümer das gemeindliche Verkehrsnetz in Anspruch nimmt, um die örtliche Infrastruktur zu nutzen, beispielsweise für Fußgänger und Fahrten zum Metzger, Sportplatz, Bäcker, Kirche, zum Friedhof, Rathaus oder zur Apotheke etc.. Da alle Bürgerinnen und Bürger im Gemeindegebiet alle Straßen und Gehwege benutzen, sollen auch alle solidarisch die Kosten hierfür tragen. Der Grundstückseigentümer zahlt nicht mehr nur für die Straße „vor seiner Haustür", sondern für alle Straßen im Stadtgebiet.
Wie und Warum ?
Es handelt sich beim wiederkehrenden Beitrag nicht um eine Steuer, denn anders als bei Steuern darf der wiederkehrende Beitrag nur erhoben werden, wenn auch wirklich eine Straße ausgebaut wird (investitionsabhängig). Er darf dann auch nur zweckgebunden für diese Investition verwendet werden. Auch wenn es im Beitragsrecht keine „absolute" Gerechtigkeit geben kann, führt diese Form der Beitragserhebung zu einer gerechteren Beitragsbelastung aller Bürger.
Quelle: https://www.hoehr-grenzhausen.de/themen-die-uns-bewegen/wiederkehrende-beitraege/
Einmalige Straßenausbaubeiträge werden abgeschafft
Die rheinland-pfälzische Ampelkoalition hat sich auf eine Abschaffung der umstrittenen einmaligen Straßenausbaubeiträge geeinigt. Eine Ausnahme soll es für extrem kleine Gemeinden geben.
SPD, FDP und Grüne stellten am Mittwoch in Mainz Details eines Entwurfs zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vor. Es sei eine Lösung gefunden worden, die nah an der Realität im Land sei, sagte SPD-Fraktionschef Alexander Schweitzer. Bislang wollte die Koalition am umstrittenen System der Beteiligung von Bürgern an den Kosten für den Ausbau kommunaler Straßen festhalten.
Eine komplette Abschaffung der Beiträge, wie von CDU, AfD und Bund der Steuerzahler gefordert, ist nicht vorgesehen.
Ein System für alle
Bereits heute hätten rund 40 Prozent der Kommunen im Land auf wiederkehrende Beiträge umgestellt. Künftig sollen alle Städte und Gemeinden im Land dieses System anwenden.
Je nach Grundstücksgröße werden die wiederkehrenden Beiträge Schätzungen zufolge meist unter 100 Euro im Jahr liegen. Für die einmaligen Beiträge, die bislang nach wie vor die Mehrzahl der Städte und Gemeinden erhebt, müssen Hausbesitzer bei einer Straßensanierung teilweise mehrere 10.000 Euro bezahlen.
Finanzieller Ausgleich für drei Jahre
Der Gesetzentwurf der Ampel soll Anfang 2021 in Kraft treten. Kommunen, die ab dem 1. Februar 2020 entsprechend ihre Satzungen ändern, sollen in den kommenden drei Jahren - also 2021, 2022 und 2023 - eine finanzielle Unterstützung aus dem kommunalen Finanzausgleich bekommen. Die soll sich auf pauschal fünf Euro pro betroffenem Bürger belaufen. Die Koalition schätzt, dass pro Jahr rund 3,46 Millionen Euro dafür zusammenkommen dürften.
Verschonungszeitraum von 20 Jahren
Vorgesehen ist, dass Kommunen für Bürger, die zuletzt eine einmalige Zahlung geleistet haben und bei der Umstellung erneut mit einem wiederkehrenden Beitrag belastet würden, einen Verschonungszeitraum von bis zu 20 Jahren gewähren dürfen.
Es gibt wenige Ausnahmen
Weiter geben soll es Einmalbeiträge für wenige Ausnahmen: das Anlegen von Park- und Grünflächen sowie sehr kleine Gemeinden. Im ersten Fall sei die Rechtssprechung eindeutig, dass Kosten nur auf direkte Anwohner umgelegt werden könnten, erklärte SPD-Fraktionschef Schweitzer. Im zweiten seien einmalige und wiederkehrende Beträge faktisch dasselbe wegen der wenigen Einwohner.
Der Gemeinde- und Städtebund hält die Beträge für zu niedrig. Mit Blick auf den Ampel-Kompromiss teilte er mit, die für die Erhebung der wiederkehrenden Beiträge nötige Bildung von Abrechnungsgebieten führe zu Herausforderungen. Die Rechtssprechung dazu sei teils widersprüchlich, hier brauche es "rechtssichere Regelungen".
Bund der Steuerzahler sieht ersten Teilerfolg
Für den Bund der Steuerzahler ist das Ende der einmaligen Beiträge "ein erster Teilerfolg auf dem Weg zum endgültigen Beitrags-Aus". Die einzig faire und unbürokratische Lösung sei die komplette Beseitigung der Beiträge, sagte Geschäftsführer René Quante. "Straßen sind ein öffentliches Gut und sollten daher aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden."
Opposition bleibt bei Kritik
CDU-Fraktionschef Christian Baldauf bemängelte, die Ampel-Fraktionen beließen es dabei, dass Bürger zahlen müssten. "Das halten wir für unsozial und ungerecht." Die Koalition habe das Thema vor der Landtagswahl 2021 vom Tisch nehmen wollen, doch das funktioniere nicht. Die CDU bleibe bei ihrer Forderung, die Beiträge ganz abzuschaffen. Erstaunt sei er vor allem über die FDP, der trotz des Beschlusses ihrer Basis der Mut fehle, Bürgern mehr Geld zu lassen.
Der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan Bollinger, sagte, die wiederkehrenden Beiträge verteilten die Kosten zwar anders, sie verminderten sie jedoch nicht - im Gegenteil. Diese Beitragserhebung sei sogar streitträchtiger und koste am Ende Bürger und Kommunen mehr.
Sendung vom
Mi, 22.1.2020 16:00 Uhr, SWR Aktuell Rheinland-Pfalz, SWR Fernsehen RP
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/abschaffung-einmaliger-strassenausbaubeitraege-100.html
Hohe Einmalzahlungen sind vom Tisch:
Neue Regeln für Straßenausbau
Artikel online lesen (Zahlung erforderlich)
Straßenausbau:
Bürgerinitiative will sozialere Beitragsgestaltung für Goddert
Artikel vom 14.10.20 online lesen (Zahlung erforderlich)
Gründungsversammlung:
Godderter bringen Bürgerinitiative auf den Weg
Artikel vom 22.10.20 online lesen (Zahlung erforderlich)
Auf den Artikel „Kollateralschäden beim Straßenausbau in Goddert“ reagierten der Ortsbürgermeister und die Verbandsgemeinde Selters ziemlich aufgeregt.
Auf Bitte des Ortsbürgermeister erschien in der Zeitung
„unsere Verbandsgemeinde 2/2022“ eine umfangreiche „Stellungnahme“
der Verbandsgemeinde.
Mit Datum vom 22.01.2022 schrieb die BI deshalb diesen Brief an den
VG-Bürgermeister.
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